Privatversicherungsrecht Passau

Auf der Suche nach einem kompetenten Partner, der Ihre Fragen rund um das Privatversicherungsrecht in Passau beantwortet, haben Sie mit uns den passenden Experten gefunden. Wir kümmern uns mit viel Erfahrung und fachlichem Know-how um sämtliche Angelegenheiten auf diesem Rechtsgebiet. Im Bereich Privatversicherungsrecht in Passau vertreten wir Sie außergerichtlich und stehen Ihnen auch während einer Auseinandersetzung vor Gericht mit Rat und Tat zur Seite.

Rechtsanwalt Dieter W. Schmidt

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Privatversicherungsrecht - Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer

Durch das Privatversicherungsrecht wird das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer in Passau geregelt. Es umfasst das Versicherungsunternehmensrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht sowie das Versicherungsvertragsrecht. Dabei ist vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) maßgeblich. Die ursprüngliche Fassung des VVG stammt bereits aus dem Jahr 1908. Nach einer grundlegenden Reform ist die Neufassung im Januar 2008 in Kraft getreten. Auch auf Altverträge, die 2007 und früher abgeschlossen wurden, ist größtenteils das neue Recht anzuwenden. Teilweise gilt jedoch für Altverträge das alte Recht fort.

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Das Versicherungsunternehmensrecht

Das Versicherungsunternehmensrecht regelt die Organisation der Versicherungsunternehmen in Passau. Es betrifft das Versicherungsgesellschafts-, Versicherungskonzern- sowie das Umwandlungsrecht, das Steuer- und Bilanzierungsrecht, die Geschäftsorganisation und Solvabilitätsvorgaben, also sämtliche verbandsrechtlichen Normen, die bei der Tätigkeit von Versicherungsunternehmen von Bedeutung sind. Es gehört zum Privatversicherungsrecht und beschäftigt sich mit allen gesellschafts- und organisationsrechtlichen Fragen der Versicherungsunternehmen in Passau. Bei Angelegenheiten, die das Versicherungsunternehmensrecht betreffen, sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

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Das Versicherungsaufsichtsrecht

Das Versicherungsaufsichtsrecht befasst sich mit der Regulierung der Versicherungsmärkte in Passau. Es gehört ebenfalls zum Privatversicherungsrecht. Ziel ist es, die Versicherten zu schützen, zum Beispiel im Falle einer Insolvenz eines Versicherungsunternehmens in Passau. Außerdem soll dieses Privatversicherungsrecht einem missbräuchlichen Geschäftsgebaren der Versicherer entgegenwirken. Die regulierenden Maßnahmen des Versicherungsaufsichtsrechts lassen sich in drei Bereiche gliedern. Nämlich in die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Aufsicht über die laufende Geschäftstätigkeit sowie die Aufsicht über die Beendigung der Geschäftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens in Passau. Wenn Sie Fragen rund um dieses Privatversicherungsrecht haben oder eine rechtliche Unterstützung benötigen, dann kontaktieren Sie uns umgehend.

Das Versicherungsvertragsrecht

Das Versicherungsvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern in Passau. Es gehört zum Privatversicherungsrecht und ist ein wichtiger Bestandteil davon. Es umfasst vor allem den Versicherungsvertrag und seine daraus resultierenden Pflichten. Auch andere Pflichten werden auf diesem Rechtsgebiet geregelt. Dazu gehören zum Beispiel die Informationspflicht sowie die Offenlegungspflicht des Versicherers und die Anzeigepflicht, verschiedene Obliegenheiten sowie Regelungen zur Gefahrerhöhung als Pflichten des Versicherungsnehmers. Ein Versicherungsnehmer in Passau hat allerdings auch Rechte, die ebenfalls in diesem Privatversicherungsrecht geregelt werden. Zum Beispiel kann ein Versicherungsnehmer aus Passau den Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen widerrufen. Außerdem hat er das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, zu ändern, abzutreten oder zu verpfänden. Sie haben Fragen zum Versicherungsvertragsrecht? Dann sind wir der kompetente Ansprechpartner für Sie.

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