Das Versicherungsvertragsrecht
Das Versicherungsvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern in Passau. Es gehört zum Privatversicherungsrecht und ist ein wichtiger Bestandteil davon. Es umfasst vor allem den Versicherungsvertrag und seine daraus resultierenden Pflichten. Auch andere Pflichten werden auf diesem Rechtsgebiet geregelt. Dazu gehören zum Beispiel die Informationspflicht sowie die Offenlegungspflicht des Versicherers und die Anzeigepflicht, verschiedene Obliegenheiten sowie Regelungen zur Gefahrerhöhung als Pflichten des Versicherungsnehmers. Ein Versicherungsnehmer in Passau hat allerdings auch Rechte, die ebenfalls in diesem Privatversicherungsrecht geregelt werden. Zum Beispiel kann ein Versicherungsnehmer aus Passau den Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen widerrufen. Außerdem hat er das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, zu ändern, abzutreten oder zu verpfänden. Sie haben Fragen zum Versicherungsvertragsrecht? Dann sind wir der kompetente Ansprechpartner für Sie.